Analysen

Was Google seit Oktober zu KI-Texten schreibt

Google hat am 1. Oktober seine Anleitung zu KI-Texten ergänzt. Was wirklich neu ist und welche vier Felder du jetzt selbst prüfen kannst.

Von Jordan Wichert, Product Owner von SpotLens

Veröffentlicht am 10 Min. Lesezeit
Raster aus 100 kleinen Websites, 35 davon rot markiert und ohne Beschreibungszeilen. 35 von 100 Firmenwebsites in Deutschland haben auf der Startseite keine Meta-Beschreibung. Eigene Erhebung von SpotLens, 70.139 Firmenwebsites, September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Google hat am 1. Oktober seine Hilfeseite zu KI-Inhalten ergänzt. Eine neue Strafe für KI-Texte oder eine Kennzeichnungspflicht für normale Website-Texte steht dort nicht.
  • Neu ist die Anweisung, KI-Texte vor der Veröffentlichung von Hand zu prüfen, ausdrücklich auch Titel, Meta-Beschreibung, strukturierte Daten und Alt-Texte von Bildern.
  • Dazu kommt eine Warnung vor erfundenen Autoren, etwa mit KI-Porträts und ausgedachten Namen. Kennzeichnen muss man bei Google nur KI-Produktdaten in Google Shopping.
  • Davon getrennt gilt seit dem 2. August 2026 der AI Act der EU, der für bestimmte KI-Texte eine Kennzeichnung verlangt. Ob er dich betrifft, klärt die Rechtsberatung.
  • 35 von 100 Firmenwebsites in Deutschland haben auf der Startseite keine Meta-Beschreibung. Eigene Erhebung über 70.139 Websites aus zwölf Branchen, September 2026.

Wir prüfen mit SpotLens, wie gut Google und KI-Systeme wie ChatGPT Firmenwebsites lesen können. Seit Anfang Oktober bekommen wir dazu eine Frage öfter als sonst, nämlich ob Google jetzt Texte abstraft, die mit KI geschrieben wurden, und ob man solche Texte kennzeichnen muss. In LinkedIn-Beiträgen und Newslettern steht das gerade so, als sei es beschlossen.

Die kurze Antwort lautet, dass Google am 1. Oktober seine Anleitung zu KI-Texten ergänzt hat.1 Neu ist dort die Anweisung, KI-Texte vor der Veröffentlichung von Hand zu prüfen, und zwar auch an vier Stellen, die ein Besucher auf der Seite gar nicht sieht. Eine neue Strafe für KI-Texte oder eine Pflicht, sie zu kennzeichnen, steht in der Anleitung nicht.

In diesem Artikel gehen wir durch, was Google genau geschrieben hat und wo es tatsächlich eine Regel zur Kennzeichnung gibt. Am Ende stehen vier Felder, die du auf deiner eigenen Website nachsehen kannst.

Was Google am 1. Oktober geändert hat

Google pflegt für Website-Betreiber eine Sammlung von Hilfeseiten, die Google Search Central heisst. Dort steht, was Google von einer Website erwartet, und jede Änderung wird in einem öffentlichen Protokoll vermerkt. Für den 1. Oktober 2026 steht dort ein einziger Eintrag. Google hat die Seite über Inhalte, die mit KI erstellt wurden, um Passagen aus den Richtlinien für seine Qualitätsprüfer ergänzt. Das sind Menschen, die im Auftrag von Google Suchergebnisse bewerten und dafür ein eigenes Regelwerk haben. Als Grund für die Änderung nennt Google, die Dokumentation an die Vortragsfolien anzugleichen, die es auf seinen Veranstaltungen für Entwickler zeigt.1

Auf der Hilfeseite selbst steht jetzt der Satz, es sei entscheidend, alle mit KI erstellten Inhalte vor der Veröffentlichung von Hand auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen.2 Begründet wird das damit, dass ein KI-Modell die wahrscheinlichste Wortfolge vorhersagt und dabei keine Fakten nachschlägt, weshalb in seinen Texten Fehler stecken können.2

Den Begriff Inhalt fasst Google dabei weit. Ausdrücklich genannt werden vier Felder, die ein Besucher grösstenteils gar nicht zu sehen bekommt.2

  • Der Titel. Gemeint ist die Überschrift, die Google in den Suchergebnissen als blaue Zeile anzeigt und die oben im Browser-Tab steht. Fachleute nennen das Feld Title-Tag.
  • Die Meta-Beschreibung. Ein kurzer Text, den eine Website für Suchmaschinen hinterlegt und den Google oft als graue Zeilen unter dem Titel zeigt. Auf der Seite selbst taucht er nicht auf.
  • Die strukturierten Daten. Angaben wie Firmenname und Adresse in einer festen Schreibweise, die Google und KI-Systeme wie ChatGPT auslesen können, ohne raten zu müssen. Auch diese Angaben sieht ein Besucher nicht.
  • Die Alt-Texte von Bildern. Eine kurze Bildbeschreibung im Hintergrund der Seite, die Vorleseprogramme für blinde Menschen vorlesen und die Google nutzt, um zu verstehen, was auf einem Bild zu sehen ist.

Wer seine Website mit einem Baukasten oder einem Redaktionssystem pflegt, in das eine KI eingebaut ist, kennt diese Felder vielleicht gar nicht. Manche dieser Werkzeuge füllen sie automatisch aus, und weil man sie auf der Seite nicht sieht, liest sie danach oft niemand mehr. Google zählt sie jetzt ausdrücklich zu dem, was vor der Veröffentlichung geprüft werden soll.

Eine Pflicht zur Kennzeichnung gibt es bei Google nur für Produktdaten

Zur Frage, ob man KI-Texte kennzeichnen muss, steht auf der Hilfeseite eine Empfehlung. Website-Betreiber sollen erwägen, ihren Lesern zu erklären, wie ein Inhalt entstanden ist, und zwar in einer Form, die für ihr Publikum sinnvoll ist.2 Auf einer zweiten Hilfeseite, der zu hilfreichen Inhalten, stellt Google dazu zwei Fragen. Ist für Besucher erkennbar, dass eine KI beteiligt war, und erklärt die Seite, wofür sie eingesetzt wurde?3 Google stellt sie Betreibern zur Selbstprüfung, vorgeschrieben ist damit nichts.

Eine echte Pflicht steht auf der Hilfeseite an einer einzigen Stelle. Händler, die Produkte über Google Shopping anbieten, also mit Bild und Preis direkt in den Google-Ergebnissen, müssen Produkttitel und Produktbeschreibungen, die eine KI erzeugt hat, gesondert angeben und als KI-erzeugt kennzeichnen. Bilder aus einer KI müssen eine entsprechende Angabe in den Daten tragen, die in der Bilddatei mitgespeichert sind.2 Für den Text auf einer normalen Firmenwebsite gilt diese Pflicht nicht.

Bestraft wird, was schon seit 2024 gilt

Die Rede von der Strafe hat einen wahren Kern, der allerdings älter ist. Seit März 2024 führt Google in seinen Spam-Richtlinien eine Regel gegen massenhaft erzeugte Inhalte.4 Gemeint sind viele Seiten, die vor allem angelegt werden, um in den Suchergebnissen weiter oben zu stehen, und die Lesern wenig oder nichts bieten. Wie diese Seiten entstanden sind, spielt für die Regel keine Rolle. In den Richtlinien steht ausdrücklich, dass sie gilt, egal wie der Inhalt erstellt wurde.5

Nach Googles eigener Darstellung wird ein Text also nicht deshalb schlechter behandelt, weil eine KI ihn entworfen hat. Ein Mensch, der von Hand hundert austauschbare Seiten schreibt, fällt unter dieselbe Regel.5

Dass beides gerade durcheinandergeht, hat vermutlich mit dem Zeitpunkt zu tun. Am 24. September 2026 hat Google ein Spam-Update gestartet, also eine Änderung an den Systemen, mit denen Google Spam erkennt, und dafür ein Zeitfenster von bis zu zwei Wochen genannt.6 Eine Woche später kam die geänderte Hilfeseite. Wer in dieser Zeit Besucher verloren hat, sucht eine Erklärung, und eine neue Seite über KI-Texte liegt da nahe. Einen Zusammenhang zwischen den beiden Vorgängen stellt Google in keiner seiner Mitteilungen her.

Neu ist die Warnung vor erfundenen Autoren

Auf der zweiten Hilfeseite ist ein Absatz dazugekommen, der für viele Firmenwebsites wichtiger ist als die Frage nach der Kennzeichnung. Google nennt es dort eine Form der Täuschung, Autorenprofile zu erfinden, etwa mit Porträtfotos aus einer KI, ausgedachten Namen oder falschen Qualifikationen, damit ein Text so aussieht, als hätten ihn menschliche Fachleute geschrieben. Solche Seiten seien für Nutzer und für Googles automatische Systeme nicht vertrauenswürdig.3 Gemeint sind zum Beispiel Ratgebertexte, unter denen ein Name mit Foto steht, den es in der Firma gar nicht gibt.

Dass dieser Absatz neu ist, wissen wir aus einem Vergleich, den das Fachmagazin Search Engine Journal veröffentlicht hat. In einer Fassung der Seite vom 8. Juni 2026 fehlte er noch, und der Gedanke stand bis dahin nur in den Richtlinien für die Qualitätsprüfer.7 Die ältere Fassung haben wir nicht selbst gesehen. Die Seite trägt inzwischen ausserdem das Datum 5. Oktober 2026, und zu dieser zweiten Änderung steht im Protokoll von Google bisher kein Eintrag.3

Was das Gesetz verlangt, ist eine andere Frage

Getrennt von Google gibt es eine Regel, die tatsächlich eine Kennzeichnung verlangt. Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU Artikel 50 der KI-Verordnung, die meist AI Act genannt wird.8 Absatz 4 betrifft Texte, die eine KI erzeugt oder verändert hat und die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Wer ein KI-System so einsetzt, muss offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt wurde.

Diese Pflicht entfällt laut Artikel 50 der Verordnung (öffnet in neuem Tab), wenn der Text von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person oder eine Firma die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.8 Ob ein Firmenblog über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert und wie gründlich eine Prüfung sein muss, damit die Ausnahme greift, lässt der Gesetzestext offen.

Hinweis

Wir beschreiben, was in Googles Dokumentation und im Text der KI-Verordnung steht. Ob die Verordnung für deine Texte gilt, ist eine Rechtsfrage, und die klärst du mit deiner Rechtsberatung.

Mehr als jede dritte Firmenwebsite hat keine Meta-Beschreibung

Wie viel Arbeit in diesen vier Feldern steckt, zeigt unsere eigene Erhebung. Im September hat unsere Audit-Software die Startseiten von 70.139 Firmenwebsites aus zwölf Branchen in Deutschland ausgewertet, ausführlich beschrieben im Artikel über die Erhebung.9

Auf 35 von 100 Startseiten fehlte die Meta-Beschreibung ganz, insgesamt waren es 24.864 Websites.9 Für diese Seiten sucht sich Google selbst einen Ausschnitt aus dem Text heraus, den es in den Suchergebnissen zeigt.

42,5 %

der Firmenwebsites in Deutschland haben strukturierte Daten als JSON-LD auf der Startseite.

29.821 von 70.139 (42,5 %)

Quelle: 70.139 Firmenwebsites in Deutschland 2026, Abschnitt "Was Maschinen zu lesen bekommen", Stand September 2026

Strukturierte Daten in der Schreibweise, die Google empfiehlt, hatten 42,5 Prozent der Startseiten. Etwa die Hälfte aller Startseiten hatte gar keine strukturierten Daten, auch nicht in einer anderen Schreibweise.9

Die Zahlen sagen nicht, ob ein vorhandenes Feld geprüft wurde. Sie zeigen aber, dass die Arbeit bei vielen Firmenwebsites einen Schritt früher anfängt, weil die Felder noch gar nicht befüllt sind. Alt-Texte und Autorenangaben haben wir in der Erhebung nicht gemessen.

In diesem Blog halten wir es so, dass unter jedem Artikel ein echter Name steht und am Artikel vermerkt ist, wenn eine KI Textteile entworfen hat. Das gilt auch für diesen Text. Gelesen und freigegeben hat ihn vor der Veröffentlichung ein Mensch, in diesem Fall ich.

Vier Felder, die du selbst nachsehen kannst

Du brauchst dafür nur deinen Browser und etwa eine Viertelstunde, am besten am Computer.

  1. Titel und Meta-Beschreibung. Öffne deine Startseite und drück Strg und U, am Mac Cmd, Option und U. Es öffnet sich der Quelltext, also die Fassung der Seite, die Google liest. Such darin mit Strg und F nach title und danach nach description. Steht in der Zeile mit description kein Text oder fehlt die Zeile ganz, hat die Seite keine Meta-Beschreibung. Lies beide Texte so, als hättest du sie nicht selbst geschrieben, und prüf, ob sie stimmen.
  2. Strukturierte Daten. Gib die Adresse deiner Startseite in Googles Test für Rich-Suchergebnisse (öffnet in neuem Tab) ein. Das Werkzeug zeigt, welche strukturierten Daten Google auf der Seite findet. Prüf vor allem, ob Firmenname und Adresse mit deinem Impressum übereinstimmen.
  3. Alt-Texte. Klick mit der rechten Maustaste auf ein Bild und wähl „Untersuchen". In der markierten Zeile steht hinter alt= die Bildbeschreibung. Fehlt sie oder beschreibt sie etwas anderes als das, was auf dem Bild zu sehen ist, gehört das auf deine Liste.
  4. Autorenangaben. Sieh dir die Namen unter deinen Ratgeber- oder Blogtexten an. Jeder Name sollte zu einem Menschen gehören, der den Text wirklich geschrieben oder verantwortet hat. Porträts aus einer Bilddatenbank oder aus einer KI gehören nicht neben einen Autorennamen.

Wie Google und KI-Systeme deine Website insgesamt lesen, beschreiben wir auf unserer Seite zu KI-Antworten in der Google-Suche. Wenn du die Felder nicht von Hand durchgehen willst, prüf deine Startseite im kostenlosen Check. Und warum Inhaber beim Datenschutz oft schneller handeln als bei Feldern wie diesen, hat Tommy Tietze am Fall unseres ersten Kunden beschrieben.

Quellen

  1. Search Central documentation updates (öffnet in neuem Tab), Google, Eintrag vom 1. Oktober 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text Zurück zum Text

  2. Using generative AI content (öffnet in neuem Tab), Google Search Central, Stand 1. Oktober 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text Zurück zum Text Zurück zum Text Zurück zum Text Zurück zum Text

  3. Creating helpful, reliable, people-first content (öffnet in neuem Tab), Google Search Central, Stand 5. Oktober 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text Zurück zum Text Zurück zum Text

  4. What web creators should know about our March 2024 core update and new spam policies (öffnet in neuem Tab), Google Search Central Blog, März 2024, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text

  5. Spam policies for Google web search, Scaled content abuse (öffnet in neuem Tab), Google Search Central, Stand 28. August 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text Zurück zum Text

  6. September 2026 spam update (öffnet in neuem Tab), Google Search Status Dashboard, 24. September 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text

  7. Google Adds Fake Author Warning To Helpful Content Guidance (öffnet in neuem Tab), Search Engine Journal, Matt G. Southern, 2. Oktober 2026, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text

  8. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (öffnet in neuem Tab), Amtsblatt der EU, Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 113, gelesen am 7. Oktober 2026 Zurück zum Text Zurück zum Text

  9. 70.139 Firmenwebsites in Deutschland 2026, SpotLens, Jordan Wichert, Stand 22. September 2026, Rohdaten als CSV und JSON unter CC BY 4.0 Zurück zum Text Zurück zum Text Zurück zum Text

Mehr zum Thema: KI-Sichtbarkeit, AEO erklärt, GEO erklärt

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Grundlage

Entstehung

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Geschrieben von

Jordan Wichert

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Product Owner von SpotLens. Hat das Prüfverfahren gebaut und veröffentlicht Erhebungen dazu, wie Websites von Suchmaschinen und KI-Assistenten gelesen werden.

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